Metall-Tarifabschluss-ein Meileinstein?

Tarif 2018: Miteinander fuer Morgen

02.03.2018 Höhere Entgelt und "kurze Vollzeit" - Erfolg der 1,5 Millionen streikenden Metaller*innen von Otto König, Dieter Knauß und Gerhard Wick

Ob der Tarifabschluss ein "Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, selbstbestimmten Arbeitswelt" ist, so der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hoffmann, oder ein "Grundstein für ein innovatives Arbeitszeitsystem", wie er teilweise gefeiert wird, wird sich in der Zukunft noch erweisen müssen. Der "komplexe" Tarifabschluss für die 3,9 Millionen Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie beinhaltet neben Lohnerhöhungen und zusätzlichen Sonderzahlungen das tarifvertragliche Recht auf "kurze Vollzeit" für alle sowie einen entgeltlichen Zuschlag für Beschäftigte mit Kleinkindern bzw. pflegebedürftigen Angehörigen und Schichtarbeiter*innen.

Ohne Zweifel besteht der Verdienst der IG Metall darin, das Thema Arbeitszeit in Form von mehr Selbstbestimmung für die Beschäftigten wieder zum Gegenstand tarifpolitischer Auseinandersetzungen gemacht zu haben. Aufgrund der weitgehenden arbeitszeitpolitischen Abstinenz aller DGB-Gewerkschaften in den letzten beiden Jahrzehnten bestimmten vorwiegend Arbeitgeberinteressen die Debatte über flexible Arbeitszeiten und ihre einseitige Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Geschäftsentwicklung. Dass die Frage "Wer bestimmt über die Zeit" auch über 30 Jahre nach dem Arbeitskampf um die 35-Stunden-Woche ein machtpolitisch und ideologisch aufgeladenes Thema ist, haben die Metallarbeitgeber in dieser Tarifrunde erneut hinlänglich unter Beweis gestellt.

Jurassic Park

Die IG Metall hat sowohl mit ihrer Forderung nach "Arbeitszeiten, die zum Leben passen" als auch der großen Kampfbereitschaft ihrer Mitglieder wieder einmal diejenigen Lügen gestraft, die seit Jahren den Gewerkschaften den Charme von Dinosauriern zuschreiben. Der vermeintliche Dino erwies sich in der Tarifrunde 2018 sehr lebendig: Erst der Druck aus den Betrieben von 1,5 Millionen Warnstreikenden und ihre Entschlossenheit bei den erstmals angewandten 24-Stunden-Warnstreiks (1) hat die Verständigungsbereitschaft der Arbeitgeberseite entscheidend begünstigt. Was Frank Specht im Handelsblatt zu der besorgten Feststellung verleitete, die IG Metall bewege sich an der "Grenze zur Erpressung", um dann zu fragen: "Kommen die Arbeitgeber am Ende also nicht umhin, das geforderte Lösegeld zu zahlen?" Ob die Arbeitgeber nun Lösegeld gezahlt oder freiwillig einen Tarifvertrag unterschrieben haben, fest steht, dass die Verweigerungshaltung der mittelständischen Betonfraktion im Arbeitgeberlager mit dazu geführt hat, dass viele Stellschrauben notwendig waren, um zu einem Tarifabschluss zu kommen, was zur Komplexität des Verhandlungsergebnisses geführt hat.

Guter materieller Abschluss

Die Entgelte der Beschäftigten und die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. April 2018 um 4,3%. Für die Monate Januar bis März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 100 Euro (Auszubildende 70 Euro). Darüber hinaus erhalten alle Beschäftigten im Juli 2019 einen einheitlichen Festbetrag von 400 Euro (Auszubildende 200 Euro) plus ein "tarifliches Zusatzgeld" (T-ZUG) in Höhe von 27,5% ihres individuellen Monatsentgelts. Ab Juli 2020 werden die 400 Euro in ein tarifliches "zusätzliches Zusatzgeld" (Zu-ZUG), d.h. in einen 12,3 prozentigen Einmalbetrag bezogen auf die Eck-Entgeltgruppe 7 (Ba-Wü) umgewandelt. Beide Elemente sind tarifdynamisch gestaltet, d.h. sie erhöhen sich entsprechend der künftigen Entgelterhöhungen.

In ihren Berechnungen hebt die IG Metall hervor, dass das durchgesetzte Volumen in Baden-Württemberg beispielsweise in der unteren Entgeltgruppe 3 für das Jahr 2018 4,05% und für 2019 3,80% sowie für die obere Entgeltgruppe 13 der Prozentsatz 3,93 in 2018 und 3,45 in 2019 betrage. Auch der Leiter des WSI-Tarifarchivs Thorsten Schulten kommt nach eigener Modellrechnung zum Ergebnis, dass der Abschluss den Beschäftigten sowohl 2018 als auch 2019 Tariferhöhungen von um die 4% pro Jahr beschert. (2)

Angesichts der für 2018 prognostizierten Inflationsrate von 1,5% und einer Produktivität von 1% wird der verteilungsneutrale Spielraum klar ausgeschöpft. Dies gilt auch dann, wenn man statt der aktuellen Jahreswerte die Zielinflationsrate der EZB (2%) und die Trendproduktivität (1,2%) als neutralen Verteilungsspielraum zugrunde legt. Auch die durch die Festbeträge erreichte überdurchschnittliche Anhebung in den unteren Lohngruppen sollte nicht geringgeschätzt werden - ein in der Klasse positiv wirkender Verteilungseffekt. Fazit: Beim Entgelt handelt es sich um einen für die Beschäftigten guten Abschluss, der nicht nur zu einem kräftigen Anstieg der Reallöhne, sondern auch zu einer Umverteilung zugunsten der Beschäftigten führt.

Für welche Seite sich die sehr lange Laufzeit von 27 Monaten als Geschenk oder Bürde erweist, kann aus heutiger Sicht nicht gesagt werden. Zwar beklagen die Arbeitgeber zum einen das "schmerzhafte" Gesamtvolumen des Abschlusses, doch gleichzeitig versuchen sie mit dem Argument, die Laufzeit schaffe bis Ende März 2020 Ruhe an der Tariffront und damit für die Betriebe Planungssicherheit, vor allem ihre mittelständischen Verbandsmitglieder zu beruhigen. Des Weiteren haben sie zu Gunsten der "Fußkranken" und "Renitenten" in ihren Reihen, die immer wieder mit Tarifflucht drohen, eine "Differenzierungsklausel" durchgesetzt, die beinhaltet, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Betriebes unter Zustimmung der Tarifvertragsparteien der 400-Euro-Festbetrag ganz oder teilweise entfallen oder die Auszahlung um fünf Monate verschoben werden kann. (3)

Kurze Vollzeit

Für die Metallarbeitgeber war es über eine lange Zeitstrecke in der diesjährigen Tarifrunde undenkbar, die sozialen Gründe der Gewerkschaft für eine Arbeitszeitreduzierung anzuerkennen und dies auch materiell wertzuschätzen. Gesamtmetall agierte mit dem Rechtsgutachten eines Münsteraner Arbeitsrechtlers vor allem gegen den finanziellen Teilentgeltausgleich für Schichtarbeiter*innen bzw. für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen wegen angeblicher Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten. Gleichzeitig klagten mehrere Arbeitgeberverbände wegen der "24-Stunden-Warnstreiks".

Im Tarifergebnis wurde für alle Beschäftigten der Branche ein individueller Anspruch auf "kurze Vollzeit" (der Begriff ist eine bewusste Abgrenzung zur schon praktizierten Teilzeit in den Betrieben) verknüpft mit einem "Rückkehrrecht in Vollzeitbeschäftigung" festgeschrieben. Die Wochenarbeitszeit kann ab 2019 auf bis zu 28 Stunden reduziert werden. Die Verkürzung kann in Stundenschritten bzw. halben und ganzen Tagen und für eine Dauer von 6 bis 24 Monaten erfolgen - Wiederholung ist möglich. Damit soll den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden, "berufliche und private Lasten gleichermaßen zu bewältigen", also die sogenannte "Work-Live-Balance" herzustellen, um künftig das Leben "selbstbestimmter und gesünder" meistern zu können.

Sehr wichtig ist das tarifvertraglich vereinbarte Rückkehrrecht, damit die Beschäftigten nicht wie bisher in der "Teilzeitfalle" hängen bleiben. Womöglich kann diese Neuerung in Tarifverträgen endlich auch neuen Schwung in die politische Diskussion bringen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der SPD ist in der letzten Legislaturperiode am GroKo-Partner CDU/CSU gescheitert. Nicht zu vergessen: Auch eine von der IG Metall-Jugend forcierte Forderung wurde durchgesetzt: Für die Auszubildenden wurden zwei freie Tage für Prüfungsvorbereitungen vereinbart. (4)

Auf der anderen Seite musste die Gewerkschaft für die individuelle Arbeitszeitreduzierung einen Preis zahlen. Zum Ausgleich bekommen Unternehmen die Möglichkeit, den Anteil der Beschäftigten, die zwischen 35 und 40 Wochenstunden arbeiten, auszuweiten. "Wir haben sehr viel bekommen, nämlich sehr viel Öffnung bei den Arbeitszeiten nach oben", jubelte der Verhandlungsführer der Südwest-Arbeitgeber, Stefan Wolf. Dem hält die IG Metall entgegen, die tarifvertragliche "Regel"-Quote von maximal 18% (5) der Belegschaft, mit denen 40-Stunden-Verträge vereinbart werden könne, bleibe erhalten, und die neue Ausgleichsregelung - die Verrechnung von geringeren Arbeitszeiten einerseits mit längeren andererseits - ändere nicht das schon jetzt geltende betriebliche Arbeitszeitvolumen von 35,9 Stunden pro Beschäftigten. Und schließlich sei die Ausweitung nur auf freiwilliger Basis, also mit Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers möglich.

Das "kollektive Arbeitszeitvolumen" ist der rechnerische Durchschnitt, der sich nach Tarifvertrag aus der Zahl der Beschäftigten mit einer 35-Stunden-Woche zuzüglich der Beschäftigten mit 40-Stunden-Verträgen ergibt. Beispiel: Ein Betrieb mit 100 Beschäftigten, davon arbeiten 82% 35 Std/Woche und 18% 40 Std/Woche = 35,9 Std im Durchschnitt. Dieses betriebliche Volumen kann sich im Zusammenhang mit Bestimmungen des Tarifvertrages "Leih-/Zeitarbeit" bzw. bei "nachgewiesenen Fachkräftemangel" (6) auf 36,5 und in Betrieben, in denen mindestens "50 Prozent der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 oder höher eingestuft sind" (Ba-Wü), auf 37,5 Std/Woche ausweiten. (7)

Der Betriebsrat erhält erstmals ein wirksames Widerspruchsrecht, wenn die Quote von 18% um vier Prozentpunkte überschritten wird. Das Problem ist, wie bei allen Tarifverträgen, die betrieblich ausgestaltet werden können, wie die Betriebsräte das Thema angehen. Im Ampelsystem haben die Betriebsparteien in der "Gelbphase" (zwischen 18% und 22%) über Maßnahmen zur Einhaltung der Quote zu beraten. Die Erfahrungen in der betrieblichen Praxis belegen, dass die gefundenen Maßnahmen oft nicht Neueinstellungen sind, um die Überstunden abzubauen, sondern es meist zur Auszahlung der Überstunden kommt, wenn nicht sogar zur unbezahlten Kappung der angesparten Mehrarbeit. (8)

Die gefundenen tarifvertraglichen Regelungen führen nicht unmittelbar zur weiteren Aushöhlung der 35-Stunden-Woche, doch ob sie diese stabilisieren bzw. die weitere Erosion nicht doch begünstigen, ist zumindest fraglich. Wenn es gelingen sollte, dass die Betriebsräte unter Zuhilfenahme des nun erweiterten Mitbestimmungsrechts wieder ernsthafte Diskussionen über die Arbeitszeit im Betrieb zu führen, könnte dies durchaus zur Einschränkung des bisherigen Trends der Ausuferung der Arbeitszeiten führen.

Wahloption "Geld oder Freizeit"

Der von der IG Metall geforderte Teil-Entgeltausgleich für Beschäftigte mit Kindern bis acht Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schichtarbeiter*innen, die die "kurze Vollzeit" in Anspruch nehmen, konnte, weil von den Arbeitgebern als "rechtswidrig" erklärt, da damit andere Teilzeitbeschäftigte "diskriminiert" würden, so nicht durchgesetzt werden. Stattdessen können diese Beschäftigtengruppen ab 2019 wählen, ob sie ihr tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) in Höhe von 27,5% ihres individuellen Monatsentgelts umwandeln in sechs freie Tage plus zwei freie Tage, die der Arbeitgeber obendrauf gewähren muss.

Eröffnet wird damit eine Wahloption, wie sie schon für die Beschäftigten der Deutschen Bahn besteht, die nach dem Tarifabschluss der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in 2016 zwischen 2,6% mehr Gehalt, sechs Tagen mehr Urlaub im Jahr oder einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde pro Woche wählen können. (9)

Zeitenwende bei der Arbeitszeit?

Ob der Tarifabschluss generell als "Zeitenwende bei der Arbeitszeit" gewertet werden kann, sollte differenzierter diskutiert werden. Sicher: Nicht zuletzt die großen Beschäftigten-befragungen der IG Metall haben vielfältige Bedürfnisse nach individuell steuerbaren Zeitarrangements zum Ausdruck gebracht. Aber: Dies darf nicht gegen neue Ansätze kollektiver Arbeitszeitpolitik in Stellung gebracht werden. Zum einen, weil dies widersinnig wäre: möglicherweise führt die Arbeitszeitverkürzung bei Schichtarbeitern ja selbst zu Veränderungen vollkontinuierlicher Schichtsysteme, die kollektiv eine verbesserte Schichtplanergonomie ermöglichen. Zum anderen, weil die Digitalisierung der Industrie im Zweifelsfall Rationalisierungspotenziale freisetzt, die Beschäftigungssicherung durch kollektive Arbeitszeitverkürzung erforderlich machen. Von einer "Zeitenwende" sollte unseres Erachtens erst dann gesprochen werden, wenn Fortschritte in der Verknüpfung von Arbeitszeit- und Leistungspolitik erkennbar sind. Hier wurde in Tarifkommissionen weiter vordiskutiert - an dieser Baustelle muss weitergearbeitet werden.

Arbeitszeitangleichung im Osten

Inzwischen haben alle Tarifbezirke der IG Metall den Abschluss des Pilotbezirks übernommen. Allerdings haben jene Tarifbezirke, die auch Teile der ostdeutschen Bundesländer vertreten, noch einen großen Brocken vor sich. Vor allem die Angleichung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden wird von den dortigen Arbeitgebern weiterhin abgelehnt. Zwar hat sich Gesamtmetall verpflichtet, seinen ostdeutschen Mitgliedsverbänden zu empfehlen, "unmittelbar nach dem Tarifabschluss ergebnisoffene Gespräche unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen über den Prozess der Angleichung der Arbeitsbedingungen zu führen", doch gleichzeitig rührt Gesamtmetall-Chef Dulger auch hier schon wieder den Beton an. "Der Osten braucht diesen Wettbewerbsvorteil weiterhin. Die längere Arbeitszeit muss bleiben".

Es wird sich also zeigen, ob die für Mecklenburg-Vorpommern vereinbarte Lösung, dass bis Ende 2019 eine Arbeitsgruppe klären soll, "ob und wie die Arbeitszeit angeglichen werden kann", tatsächlich zu einem konkreten Fahrplan und damit zu Maßnahmen zur längst überfälligen Angleichung in den betroffenen IG Metall-Bezirken führen wird. Fakt ist jedoch: Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Verbesserung der gewerkschaftlichen Organisations- und Durchsetzungsmacht in der Fläche. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen von 2003, dass die Arbeitszeitfrage nicht in regionalen Auseinandersetzungen allein, sondern nur mit der Kraft der gesamten Organisation gelöst werden kann.

(1) Mit einer Satzungsänderung hat die IG Metall vor gut zwei Jahren das Instrument Tagesstreik beschlossen. Anders als bei der Urabstimmung über einen unbefristeten Arbeitskampf müssen nur die Gewerkschaftsmitglieder in den ausgewählten Betrieben zustimmen. Sie bekommen, anders als bei den herkömmlichen stundenweisen Warnstreiks, auch Streikgeld. Nach Angaben der IG Metall haben bundesweit 500.000 Metaller*innen in 280 Betrieben ganztägig die Arbeit niedergelegt. "Die Ganztagesstreiks der IG Metall sind für unsere Mitgliedsunternehmen schmerzhaft und bewirken eine erhebliche Störung der Betriebsabläufe", räumte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Metall NRW, Luitwin Mallmann, gegenüber dem Handelsblatt ein.
(2) Vgl. Thorsten Schulten: Tarifpolitik: Wie hoch ist der Tarifabschluss in der Metallindustrie tatsächlich? Makronom 13.2.2018.
(3) Die 2016 erstmals im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen vereinbarte Differenzierungsklausel führte dazu, dass in 60 von 1000 Betrieben diese Klausel angewandt wurde.
(4) Im Tarifbezirk Baden-Württemberg, wo es schon einen freien Tag gab, kommt ein Tag hinzu.
(5) Im Tarifgebiet Baden-Württemberg beträgt die Quote 18%, weil es hier keine außertariflichen Angestellten (AT) gibt. In anderen Tarifbezirken gilt z.T. eine 13%-Quote.
(6) Die Argumentation der Arbeitgeber, sie bräuchten diese Ausweitung wegen des "Fachkräftemangels" ist wenig glaubhaft, solange sie die betriebliche Berufsausbildung wegkürzen oder vernachlässigen, Qualifizierungen nicht durchführen, Teilzeitbeschäftigten, die länger arbeiten wollen, mehr Stunden verwehren und Leiharbeiter nicht fest einstellen. Aus Sicht der IG Metall soll damit eine Leistungsverdichtung bei Inanspruchnahme der Wahloption Freizeit vermieden werden, sofern keine andere Kompensation betrieblich möglich ist.
(7) Diese tarifliche Ausnahmeregelung hat es schon bislang in Baden-Württemberg gegeben. Allerdings mit höheren Hürden. Bisher galt 50% in EG 14 oder höher und der "nachgewiesene Fachkräftemangel" ist ein neues Kriterium.
(8) Hier stellt sich die Frage, wie über Bildungsarbeit das Bewusstsein der Betriebsräte und Vertrauensleute für diese Problematik geschärft werden kann. Gerade bei der Arbeitszeit gibt es harte Mitbestimmungsrechte, die z.T. nicht genutzt werden.
(9) Bei der EVG hatten sich 56% für mehr Freizeit und 42% für die Einkommenserhöhung entschieden. In der Chemischen Industrie wurde hingegen ein Branchenfonds geschaffen, aus dem Zuschüsse beispielsweise für Schichtarbeiter gezahlt werden, die ihre Arbeitszeit reduzieren.



Otto König ist Mitherausgeber von Sozialismus. Dieter Knauß war langjähriger 1. Bevollmächtigter der IG Metall Geschäftsstelle Waiblingen und ist Organisator des jährlichen Walter-Kuhn-Forums. Gerhard Wick ist 1. Bevollmächtigter der IG Metall Geschäftsstelle Esslingen.

Letzte Änderung: 01.03.2018