Krank im Urlaub?!?

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04.08.2017 Wenn man als ArbeitnehmerIn im Urlaub krank wird, ist zwar die erholsame Zeit verloren, nicht aber zwangsläufig die genommenen Urlaubstage. Was musst Du tun?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich über die Erkrankung informiert werden. Am besten holt man sich im Urlaub schon für den ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch wenn dies per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ansonsten anders geregelt sein kann.

Die Bescheinigung muss dann umgehend an den Arbeitgeber (in größeren Betrieben die Personalabteilung) geschickt werden, per Email, Fax oder zur Not auch als Handy-Fotografie.

Für eine Bescheinigung aus dem Ausland gelten dieselben Bestimmungen, wie für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die in Deutschland ausgestellt werden - sie muss den Namen der erkrankten Person sowie die voraussichtliche Krankheitsdauer aufführen. Wichtig ist, dass nicht nur die bloße Erkrankung, sondern eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird! Dies muss im Wortlaut entsprechend korrekt aufgeführt sein. Solltest Du im Ausland krank werden, hat der Arbeitgeber außerdem einen Anspruch darauf, die Urlaubsadresse genannt zu bekommen. Allerdings musst du ihn nicht ungefragt über deinen Aufenthaltsort informieren. Die Mitteilungspflicht besteht nur, sofern der Arbeitgeber ausdrücklich nach dem Aufenthaltsort fragt.

Die Kosten, die aufgrund der Mitteilung aus dem Ausland, zum Beispiel durch ein Telegramm oder Telefonat, entstehen, hat der Arbeitgeber zu tragen.

Denk bitte daran, Kontakt zu deiner Krankenkasse aufzunehmen. Auch ihr gegenüber bist Du meldepflichtig, daher informiere diese ebenfalls umgehend über deine Erkrankung und die Dauer der Krankschreibung.

Wer schon vor Beginn des Urlaubs krank wird und diesen erst gar nicht antreten kann, muss den Urlaub mit seinem Arbeitgeber neu festlegen. Der Urlaub gilt als nicht verbraucht.

Auch wenn Du den Urlaub im Krankheitsfall "retten" kannst, darfst Du diesen nicht im Alleingang nehmen. Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Anzahl der krankgeschriebenen Tage. Der Urlaub muss erneut beim Arbeitgeber beantragt und von diesem genehmigt werden.

Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.


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Letzte Änderung: 03.08.2017