Ich habe Recht!

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09.05.2017 Infos und Fakten für die Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung und der Übernahme im Beruf erhält man einen neuen Arbeitsvertrag.

Oft sind dort erneute Probezeitregelungen vereinbart. Doch ist eine erneute Probezeit nach der Ausbildung eigentlich rechtens?

Die neue JAV-Rechtsinfo "Ich habe Recht!", welche nun einmal im Quartal erscheinen wird, geht dieser Frage in ihrer ersten Ausgabe auf den Grund.

Anhang:

Ich habe Recht!

Ich habe Recht!

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Letzte Änderung: 26.04.2017