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07.03.2017 "Gleichstellung heißt: gleiches Geld für gleichwertige Arbeit"

In Deutschland sind 72 Prozent der Frauen zwischen 15 und 64 berufstätig. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Die Arbeitszeit von Frauen geht zurück (acht von zehn Teilzeitbeschäftigten sind weiblich), ein Viertel davon im Niedriglohnsektor. Dabei ist klar: Je länger jemand arbeitet und je höher das Einkommen ist, desto höher fällt die gesetzliche Rente aus. Umgekehrt gilt: Je länger eine Frau die Erwerbsarbeit unterbricht und danach in einem Minijob oder schlecht bezahlter Teilzeitarbeit feststeckt, desto niedriger ist ihre Rente. Altersarmut ist nach wie vor überwiegend weiblich! Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Teil- und/oder Auszeiten mit weiteren Nachteilen verbunden. Beruflichen Aufstieg aus der Teilzeit schließen viele Unternehmen kategorisch aus. Teilzeitbeschäftigte werden zudem häufiger unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt.

Frauen erhalten im Durchschnitt 21 Prozent weniger Entgelt als Männer. Das hat mehrere Gründe: Frauen arbeiten häufig in Berufen und Betrieben, in denen generell weniger bezahlt wird. Sie werden oftmals benachteiligt, wenn es um Beförderung und damit auch höhere Entgelte geht. Und: Wenn Kinder zu versorgen sind, weichen viele in Teilzeit oder Minijobs aus, um beides vereinen zu können. Einige Gründe für die Entgeltlücke sind nachvollziehbar und nicht jeder Einkommensunterschied ist diskriminierend oder unfair. Dennoch gibt es statistisch gesehen eine Lücke, die nicht erklärbar ist: die sogenannte bereinigte Entgeltlücke. Dazu werden alle erklärbaren Faktoren wie Leistungsgruppe, Berufs- und Branchenwechsel, geringfügige Beschäftigung sowie Bildung und Berufserfahrung aus dem Bruttoverdienst herausgerechnet. Übrig bleibt eine nicht erklärbare Lücke zwischen 8 und 12 Prozent. Diese Lücke kann nicht statistisch erklärt werden und verweist auf Benachteiligungen allein aufgrund des Geschlechts. Selbst Frauen mit Hochschulabschluss erhalten beispielsweise als Abteilungsleiterinnen ein Gehalt, das im Schnitt 21 Prozent unter dem von Männern in derselben Position liegt.

Für die IG Metall ist die Erreichung von Entgeltgerechtigkeit von jeher Kernaufgabe. Tarifverträge haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass dieses Ziel nähergekommen ist. Chancengleiche berufliche Entwicklungsperspektiven für Frauen stehen deshalb als Kernthema auf der Agenda. "Wir setzen uns für einen Rechtsanspruch auf Fort- oder Weiterbildung während der Elternzeit oder Pflegephase und auf Qualifizierung für die Zeit danach ein", sagt Monika Heim, eine von drei Sprecherinnen des Ortsfrauenausschusses der IG Metall Esslingen. Und Susanne Taylor, ebenfalls eine der Sprecherinnen, ergänzt: "Wir fordern zudem die Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz bzw. eine gleichwertige Tätigkeit und gleiche Bedingungen nach der Elternzeit oder der Pflegephase". "Außerdem wollen wir das Recht, von Vollzeit- auf Teilzeit zu wechseln und ein gesetzliches Rückkehrrecht auf Vollzeit", fügt Sabine Jensch hinzu, die dritte Sprecherin im Bunde.

(Pressemitteilung der IG Metall Esslingen)

Letzte Änderung: 07.03.2017