Neue Bemessungsgrenzen für 2017
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 6.200 Euro (2016) auf 6.350 Euro pro Monat.
Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2016 (56.250 Euro) auf 57.600 Euro jährlich (4.800 Euro monatlich)
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Letzte Änderung: 11.01.2017