Minijob und Mindestlohn

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19.01.2017 Minijobber mit Mindestlohn müssen ab 2017 pro Monat höchstens 50,90 Stunden arbeiten

Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten.

Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,50 Euro und steigt am 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro. Das heißt, dass Minijobber/innen momentan pro Monat höchstens 52,94 Stunden arbeiten müssen (8,50 Euro x 52,94 = 449,99 Euro) und ab 1. Januar 2017 höchstens 50,90 Stunden (8,84 Euro x 50,90 = 449,96 Euro). Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.


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Letzte Änderung: 16.01.2017