Minijob und Mindestlohn
Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten.
Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,50 Euro und steigt am 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro. Das heißt, dass Minijobber/innen momentan pro Monat höchstens 52,94 Stunden arbeiten müssen (8,50 Euro x 52,94 = 449,99 Euro) und ab 1. Januar 2017 höchstens 50,90 Stunden (8,84 Euro x 50,90 = 449,96 Euro). Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.
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Letzte Änderung: 16.01.2017