Mutterschutz

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19.12.2016 Beschäftigungsverbot ist zwingend

Nach einer Entbindung dürfen Mütter bis zum Ablauf von acht Wochen bzw. bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nicht beschäftigt werden. Dieses Beschäftigungsverbot ist absolut zwingend. Es steht nicht im Belieben der Mutter, ob sie davon Gebrauch machen will oder nicht.

Quelle: Bundesgerichtshof Urteil vom 07.11.16 - 2 StR 9/15 sowie DGB, Magazin einblick urteile Ausgabe 12/16, S. 5.


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Letzte Änderung: 12.12.2016