Neuer Arbeitsrichter: Elmar Brummer

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23.08.2016 Wir stärken Vertrauen in gerichtliche Entscheidungen

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Ob auf gesellschaftlicher oder betrieblicher Ebene - die IG Metall bietet vielseitige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine davon ist das Amt des ehrenamtlichen Arbeitsrichters.

Streit bei der Gehaltsverhandlung, Kündigung, Abmahnung oder Mobbing: Gründe für Klagen vor dem Arbeitsgericht gibt es viele. Eines aber sollten alle Prozesse gemein haben: die ausgewogene Berücksichtigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive bei der Urteilsfindung.

Damit das in der gerichtlichen Praxis gelingt, sitzen in den Kammern der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, ebenso wie beim Bundesarbeitsgericht neben dem Berufsrichter zwei ehrenamtliche Richter - und zwar jeweils aus Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einer von ihnen ist seit Juli 2016 Elmar Brummer, Betriebsratsvorsitzender bei Single in Hochdorf. Vorgeschlagen von seiner IG Metall-Geschäftsstelle, engagiert sich der Kollege nun beim Arbeitsgericht Stuttgart.

Die Sicht des Arbeitnehmers einnehmen

Und genau dieser Austausch ist wichtig. Denn neben juristischem Fachwissen ist gerade bei Auseinandersetzungen im Job Praxiswissen aus den Betrieben gefragt.

Die drei Richter - haupt- wie auch ehrenamtliche - haben die gleichen Rechte und Pflichten: Sie dürfen den Parteien, Zeugen und Sachverständigen in den Sitzungen Fragen stellen, um sich ein umfassendes Bild vom Sachverhalt zu machen. Das Urteil beraten sie gemeinsam. Das bedeutet aber nicht, dass es auch immer einstimmig gefällt wird. Am Ende entscheidet die Mehrheit.

Berufserfahrung ist von Vorteil - aber nicht alles

Drei bis vier Verhandlungen pro Jahr sind für ehrenamtliche Richter die Regel. Der Arbeitgeber stellt die Amtsträger für diese Zeit frei. Ein Mindestalter von 25 Jahren, die deutsche Staatbürgerschaft und ein angemeldeter Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk sind Voraussetzungen für Beschäftigte, die sich als ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht engagieren wollen.

Berufs- und Lebenserfahrung sind für das Amt von Vorteil, aber genauso wichtig ist es, sich immer wieder auf Neues einlassen zu können. Denn jeder Fall ist eigen und fordert andere Lösungswege.

Letzte Änderung: 12.09.2016