Sozialwahl 2017

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14.06.2016 Sozialwahl und Selbstverwaltung - was ist das?

Ob Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung: Die Bürger können in den Sozialversicherungen mitbestimmen. Alle sechs Jahre wählen sie ihre VertreterInnen. Die zehn wichtigsten Fragen zur Sozialwahl.

Die Selbstverwaltung bedeutet für die Versicherten: Sie können sich beteiligen und mitbestimmen. Zum Beispiel können sie bei der Krankenversicherung Einfluss nehmen auf die Qualität der Leistungen sowie der Betreuung der Verwaltung. In den Widerspruchsausschüssen entscheiden Selbstverwalter über die Ansprüche der Versicherten. Deshalb ist es wichtig, wer dort die Interessen der Versicherten vertritt.

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten die Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Unfallversicherung. Das ist der Verwaltungsrat bei den Krankenkassen oder die Vertreterversammlung bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung. Dieses "Versichertenparlament" stellt den Haushaltsplan auf, wählt den hauptamtlichen Vorstand bzw. die Geschäftsführung und entscheidet zum Beispiel über neue Versorgungsmodelle oder die Qualität von Reha-Leistungen. In den Selbstverwaltungsgremien sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils mit gleicher Stärke vertreten. Ausnahme: einige wenige Ersatzkassen, bei denen es nur Arbeitnehmervertreter gibt.

Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten "Urwahlen", werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.

Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung handeln in den meisten Sozialversicherungsträgern die bisher beteiligten Organisationen aus, wer in den kommenden sechs Jahren weiter im Amt bleiben, wer ausscheiden und wer neu hinzukommen soll. Das sind so genannte "Friedenswahlen". Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als im Verwaltungsrat vertreten sein können. Mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2017 gelten diejenigen als gewählt, die vom Listenträger vorgeschlagen wurden. Diese Form der Wahl ist gesetzlich möglich und vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.

Wie werden die Vertreter der Arbeitgeber gewählt?

Auf der Arbeitgeberseite gibt es nur die so genannten "Friedenswahlen". Hier einigen sich die Arbeitgeberverbände auf ihre Kandidatinnen und Kandidaten.

Wo gibt es Wahlen mit Wahlhandlung?

Bei der letzten Sozialwahl 2011 wurden die Versichertenvertreter bei zehn von 206 Versicherungsträgern per Briefwahl gewählt. 2017 ist mit einer ähnlichen Situation zu rechnen. In ihrem Bericht über die Sozialwahlen 2011 sprechen sich die Sozialwahlbeauftragten dafür aus, überall Urwahlen durchzuführen. Eine im Koalitionsvertrag beabsichtigte Änderung des Wahlrechts erfolgte jedoch nicht. Wahlhandlungen wird es absehbar geben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, Deutsche Angestellten Kasse (DAK Gesundheit), Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Handelskrankenkasse (hkk). Ob wie 2011 bei der Berufsgenossenschaft Holz Metall eine Urwahl stattfindet, ist noch unklar.? Dort hatte die IG Metall zuletzt alle Mandate gewonnen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beitrag zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Wie und wann wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Die Wahlberechtigten bekommen von ihren Sozialversicherungen bereits im April 2017 einen Brief, der die Wahl ankündigt. Vom 10.April bis 11. Mai 2017 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post: Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2017, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Werden sich viele Versicherte beteiligen?

Bei der letzten Sozialwahl 2011 haben etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten gewählt. Obwohl die Sozialversicherungsträger in ihren Medien und auf Plakaten darauf hinweisen, sind die Sozialwahlen in der Bevölkerung relativ unbekannt. Viele wissen nicht, was die Selbstverwaltung ist. Auch die Gewerkschaften, die ebenfalls zur Wahl kandidieren, informieren umfassend im Internet und in den Betrieben. Helfen Sie mit, die Sozialwahlen bekannt zu machen! Gewerkschaften stellen Infomaterial zur Verfügung.

Welche Kandidaten können gewählt werden?

Gewählt werden Listen. Das heißt, auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab April 2017 über die zugelassenen Listen und Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

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Letzte Änderung: 13.06.2016