Bildungszeitgesetz für das Ehrenamt

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04.12.2015 Nun endlich gibt es die Durchführungsbestimmung für das Bildungszeitgesetz für Angebote ans Ehrenamt.

Einer Pressemitteilung des DGBs war kürzlich folgendes zu entnehmen: "Mit der Rechtsverordnung zur Ehrenamtsqualifizierung liegt der letzte Baustein für das Bildungszeitgesetz vor," sagte der DGB-Vorsitzende Nikolaus Landgraf. "2016 kann das Bildungszeitgesetz durchstarten", so Landgraf weiter. "Das Ehrenamtsland Baden-Württemberg benötigt gut qualifizierte Bürger, die sich in Staat und Gesellschaft engagieren", ergänzte die DGB-Vize Gabriele Frenzer-Wolf. Dies zeige sich aktuell beispielsweise bei den vielen Freiwilligen in der Flüchtlingsarbeit. Mit der Freistellungsmöglichkeit für Ehrenamtsqualifizierungen werden dafür die Voraussetzungen deutlich verbessert."

Lange haben ehrenamtlich engagierte Beschäftigte in Baden-Württemberg auf diese Verordnung warten müssen. Das Bildungszeitgesetz trat schon am 1. Juli 2015 in Kraft. Angewendet konnte es aber für den Bereich des Ehrenamtes noch nicht werden. Dafür fehlte es an einer Durchführungsbestimmung. Jetzt kann das Bildungszeitgesetz vollumfänglich genutzt werden. Dies ist auch wichtig, da das Gesetz eine Revisionsklausel beinhaltet. Wird es nicht ausreichend genutzt - kommt es wieder weg.

Letzte Änderung: 04.12.2015