Deine Rechte in der Ausbildung

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07.12.2015 Ausbildungsfremde Arbeit - musst Du das tun?

Dein Ausbilder lässt dich tagelang nur Botengänge machen oder das Lager aufräumen? Darf er nicht! Lass dir auf Dauer keine Arbeiten aufbrummen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben. Das Berufsbildungsgesetz verbietet alle Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und deine körperlichen Kräfte übersteigen.

Dazu gehören:

  • Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen ohne weitere ausbildungsbeauftragte Personen
  • Private Besorgungen für den Chef oder die Chefin
  • Regelmäßiges Saubermachen von Werkstätten und Büros - es sei denn, es handelt sich um deinen eigenen Arbeitsplatz oder die Gegenstände, mit denen du regelmäßig zu tun hast, z.B. dein Werkzeug
  • Akkord- und Fließbandarbeit

Auch das unnötige Wiederholen von Arbeiten dient nicht dem Ausbildungszweck.

Letzte Änderung: 04.12.2015