UNESCO-Kulturgut

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24.12.2014 "Arbeiterlied" wurde in das deutsche Verzeichnis des schützenwerten Kulturerbes aufgenommen

Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2014 die Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission bestätigt und neben 26 weiteren Nominierungen auch das "Arbeiterlied" in das deutsche Verzeichnis des schützenswerten Kulturerbes (im Sinn der UNESCO-Charta immaterielles Kulturerbe) aufgenommen.

Ein großer Erfolg der, von zahlreichen KünstlerInnen, HistorikerInnen, KulturwissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und Musikprofessoren unterstützen Initiative. Der Antrag wurde beim Kultusministerium NRW von Dr. Joachim Hetscher, eingereicht.

Letzte Änderung: 29.12.2014