Mindestlohn kommt ...

Mindestlohn - Dran bleiben!

02.01.2015 Mehr als 650 000 Menschen in Baden-Württemberg profitieren vom 1. Januar an vom Mindestlohn.

Der DGB-Landesvorsitzende Nikolaus Landgraf erwartet, dass vom 1. Januar 2015 an mehr als 650 000 Menschen in Baden-Württemberg direkt von dem gesetzlichen Mindestlohn profitieren werden. Nach Einschätzung des DGB wird der Mindestlohn vor allem den Beschäftigten des Gastgewerbes zugutekommen. Nach Angaben des DGB verdienen 54 Prozent von ihnen aktuell weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Im Handel wird dem DGB zufolge ein Drittel der Beschäftigten vom 1. Januar an dauerhaft mehr Geld in der Tasche haben.

"Von dem Mindestlohn werden aber auch alle anderen Arbeitnehmer einen großen Vorteil haben", sagte der DGB-Chef Landgraf. "Ohne die Drohkulisse des gesetzlichen Mindestlohns hätten die Gewerkschaften keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge in der Fleischindustrie und im Friseurhandwerk erreicht", erklärte Landgraf. Nach Einschätzung des DGB bewirkt die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die erleichterte Vereinbarung tariflicher Mindestlöhne schon jetzt ein Umdenken bei vielen Arbeitgebern.

Der DGB macht sich für eine strenge und lückenlose Durchsetzung des Mindestlohns stark, "um die schwarzen Schafe aus dem Verkehr zu ziehen". Jetzt komme es darauf an, "den Mindestlohn auch in der Praxis flächendeckend durchzusetzen". Landgraf forderte Polizei und Zoll auf, seine "Einhaltung scharf zu kontrollieren und Verstöße systematisch zu sanktionieren".

Unter der DGB-Hotline 0391/40 88 003 können mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn gemeldet werden.

Dort gibt es auch Informationen für Beschäftigte. Die Hotline ist vom 2. Januar bis zum 31. März geschaltet, jeweils montags bis freitags von 7.00 - 20.00 Uhr und samstags von 9.00 - 16.00 Uhr. Die Beratung kann auch in elf Fremdsprachen stattfinden.

Letzte Änderung: 11.12.2014