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25.07.2014 Keine rückwirkende Kürzung des Urlaubs nach Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit.

Beschäftigte verlieren durch den Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit keine während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubsansprüche.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat bestätigt, dass der bereits erworbene Urlaubsanspruch vollständig erhalten bleibt, wenn eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin in eine Teilzeitbeschäftigung mit Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Wochenarbeitstage als zuvor wechselt.

LAG Niedersachsen vom 11. Juni 2014 - 2 Sa 125/14

Letzte Änderung: 25.07.2014