Wenn Eltern krank werden

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04.07.2013 Familie und Beruf: Pflege von Angehörigen

Wenn nahe Verwandte plötzlich krank werden und dauerhaft Pflege brauchen, stehen Beschäftigte vor einem Riesenproblem. Wie bringt man Beruf und die Betreuung eines Pflegefalls unter einen Hut?

Es kam ganz dicke für Thomas M. Innerhalb einer Woche wurden seine Mutter und Schwiegermutter pflegebedürftig. Von jetzt auf gleich musste er die Betreuung für die Beiden organisieren. Seine Mutter wohnt jetzt bei ihm, für die Schwiegermutter hat er eine Pflegekraft organisiert. "Die ersten Wochen waren hart", sagt der Betriebsrat.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für die Betroffenen eine große Herausforderung. Der Beginn von Pflegebedürftigkeit ist nicht vorhersehbar und kann von jetzt auf gleich auf einen zukommen. Die Betreuung zu Hause kann sich über Jahre hinziehen.

Wie soll man seinen Job weiter ausüben?
Freistellung ist möglich. Das Pflegezeitgesetz regelt zweierlei Arten der Arbeitsbefreiung. Zum einen die Kurzzeitpflege bis zu zehn Tagen, zum anderen die längerfristige Freistellung bis zu sechs Monaten. Beide Formen sind dem Gesetz nach unbezahlt. Es gibt jedoch eine Reihe von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen mit besseren Regelungen.

Beschäftigte haben vom Zeitpunkt der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit Sonderkündigungsschutz.

Was Sie zum Pflegezeitgesetz wissen müssen
Beschäftigte, die sich um kranke Angehörige kümmern, haben folgende Rechte:

  • Kurzzeitpflege: Im Akutfall dürfen Beschäftigte kurzzeitig bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Das gilt auch für Kleinstbetriebe.
  • Eine längere Pflegezeit von bis zu sechs Monaten muss zehn Arbeitstage im Voraus schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
  • Anspruch auf teilweise oder vollständige Freistellung für Pflege gibt es nur in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Letzte Änderung: 04.07.2013