Arbeiten während des Ramadan

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24.05.2017 Praxistipp

Am kommenden Freitagabend beginnt der Ramadan, die 29-tägige Fastenzeit für Muslime. In dieser Zeit verzichten Gläubige tagsüber auf Essen und Trinken. Das hat Auswirkungen auf die Betriebe.

Religion, keine Frage, ist Privatsache. Bestimmte Aspekte des Glaubens aber erfordern in Unternehmen die Aufmerksamkeit von Führungskräften, Betriebsärzten und Arbeitsmedizinern: die Ausübung des Ramadan gehört dazu.

Der Ramadan ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis und ist der neunte Monat im islamischen Kalender. Die in der Regel 29-tägige Fastenzeit beginnt dieses Jahr am 26. Mai. Während dieser Zeit verzichten Gläubige tagsüber sowohl auf Essen als auch auf Trinken. In Deutschland leben derzeit etwa vier Millionen Muslime, rund 57 Prozent von ihnen folgt dabei den Regeln des Ramadan uneingeschränkt, weitere 20 Prozent halten sich teilweise an das Fastengebot.

Gefahr bei Hitze: Prinzipiell hat das Fasten zwar keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit - allerdings kann es gerade bei schwerer körperlicher Arbeit und großer Hitze zu Kreislaufproblemen, Dehydrierung, Erschöpfung und erhöhter Unfallgefahr aufgrund von Konzentrationsstörungen kommen.

Um Probleme zu vermeiden, können sich Betriebsräte in Unternehmen, in denen es viele fastende Beschäftigte gibt, für Wunschschichten einsetzen und auf angepasste Pausen drängen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung am Morgen und Abend oder die Möglichkeit, in den Pausen Gebete zu sprechen, trägt ebenfalls zur Arbeitszufriedenheit bei.

Darüber hinaus sollte den muslimischen Beschäftigten die Teilnahme am Fest, mit dem das Ende des Ramadan begangen wird, ermöglicht werden. Wichtig zu wissen ist auch: Der Koran erlaubt Reisenden und Schwerarbeitenden die Nahrungsaufnahme während des Tages.


Hintergrund

Der Ramadan

Das Wort "Ramadan" ist abgeleitet von der Wortwurzel "Ramada" oder "Ramida", was "brennende Hitze oder Trockenheit" bedeutet. Wegen der kürzeren Mondmonate verschiebt er sich um elf bis zwölf Tage pro Jahr Richtung Jahresanfang.

Letzte Änderung: 24.05.2017