Verbesserungen für LeiharbeiterInnen

Arbeit: Sicher und Fair! - Gleiche Arbeit? Gleiches Geld!

26.10.2012 Zum 1. November treten tarifliche Verbesserungen in Kraft

Zum 1. November treten für LeiharbeitnehmerInnen gleich zwei tarifvertragliche Verbesserungen in Kraft: Zum einen erhöhen sich die Entgelte zwischen 2,5 und 3,8 Prozent. Der Stundensatz in der untersten Entgeltgruppe steigt damit um 30 Cent von 7,89 Euro auf 8,19 Euro, in der höchsten Entgeltgruppe um 44 Cent von 17,76 Euro auf 18,20 Euro. Diese Sätze gelten für beide großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, BZA und iGZ, mit denen der DGB Tarifverträge abgeschlossen hat.

Die zweite Besserstellung ist das Inkrafttreten des Branchenzuschlags, den LeiharbeitnehmerInnen während des Einsatzes in der Metall- und Elektroindustrie zukünftig bekommen. Dieser Branchenzuschlag beträgt nach 6 Wochen Einsatzdauer 15 Prozent, nach 3 Monaten 20 Prozent und steigt auf 50 Prozent bei einer Einsatzdauer von 9 Monaten. Bei Unterbrechungen bis zu drei Monaten zählt die Einsatzdauer weiter.

LeiharbeitnehmerInnen, die am 1. November schon sechs Wochen oder länger in einem Betrieb im Einsatz sind erhalten bereits mit der Novemberabrechnung die zusätzlichen 15 Prozent. Mitte Dezember greift für die Beschäftigten dann auch schon die zweite Stufe mit einem Zuschlag von 20 Prozent.

Trotz dieser tariflichen Verbesserungen sind die Bedingungen in der Leiharbeit aber immer noch meilenweit hinter unseren M+E-Tarifregelungen zurück. Unser Ziel bleibt deshalb weiterhin, Leiharbeit auf ein Minimum zu reduzieren und dort wo LeiharbeitnehmerInnen zum Einsatz kommen, zumindest den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchzusetzen. Hier gibt es bereits einige betriebliche Regelungen. Notwendig wäre aber eine gesetzliche Änderung der Leiharbeit.

Letzte Änderung: 26.10.2012