JAV Wahlen 2008
In Betrieben, mit in der Regel mehr als 5 Auszubildenden, wird alle zwei Jahre eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (kurz JAV) gewählt. Eine Vorraussetzung dafür ist das Bestehen eines Betriebsrates. Grundlage für die
JAV - Wahl ist das Betriebsverfassungsgesetz.
JAV - die tun was!!!!!!
Werden Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbahrungen und die jeweils gültigen Tarifverträge eingehalten?
Alle Azubis müssen für den Besuch der Berufsschule vom Betrieb freigestellt werden. Das ist nicht selbstverständlich, da Azubis oft als Notnagel in Abteilungen, in denen es boomt, eingesetzt werden. Deshalb gibt es einen
Tarifvertrag, in dem diese Freistellung geregelt ist. Gesetze, Betriebsvereinbahrungen und die gültigen Tarifverträge sind also ein Nachschlagewerk, in dem die JAV zu allen Themen, die die Ausbildung betreffen, Informationen
und Regelungen findet, um den Azubis zu helfen.
Ist die Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll?
Frühstück holen? Die Hallen ausfegen? Immer die gleichen Tätigkeiten? Nicht mit der JAV! Auszubildenden haben ein Recht darauf, optimal auf ihre Prüfung und den späteren Beruf vorbereitet zu werden.
Gibt es eine Perspektive für die Azubis nach der Ausbildung? - Übernahme, ein Thema für die JAV!
Oftmals ist es schwer, direkt nach der Ausbildung (ohne Berufserfahrung) einen guten Job zu bekommen. Deshalb kümmert sich die JAV darum, dass ihre Azubis nach der Ausbildung Berufserfahrung im Ausbildungsbetrieb sammeln können
und somit einen leichten Start ins Berufsleben haben. Ausbildung + Übernahme = Zukunft
Die JAV ist Ansprechpartner für alle Azubis, z.B. für die bereitgestellten Arbeitsmittel oder der Zukunft im Unternehmen, also von A - Z. Dazu gehört auch, dass die JAV in regelmäßigen Abständen Termine mit der Ausbildungsleitung wahrnimmt, um die aktuelle Situation in der Ausbildung zu besprechen.
Um JAV - Mitglied zu werden, muss man von den Azubis gewählt werden. Gewählt werden dürfen alle Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten bis zum 18.
Lebensjahr und alle Azubis unter 26. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl übernimmt ein betrieblicher Wahlvorstand. Die Anzahl der JAV - Mitglieder richtet sich nach der Zahl der Azubis und Jugendlichen im Betrieb.
Die IG Metall bietet spezielle Qualifizierungsmöglichkeiten für JAV und Betriebsrat!
Wenn eine JAV neu gewählt ist, gibt es von der IG Metall Grundlagenschulungen, die die neuen JAVis besuchen können, um zu wissen, was ihre zukünftigen Ausgaben sind und wie sie diese am besten bewältigen. Die
Freistellung der JAVis für Bildungsveranstaltungen ist im Gesetz geregelt. Außerdem bietet der Ortsjugendausschuss (OJA) spezielle Wochenendseminare für die JAVis und interessierten Azubis an, wo aktuelle betriebliche
Themen diskutiert werden.
Ohne enge Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat geht nichts!
Man kann sagen, dass die JAV der kleine Bruder des Betriebsrats ist. Die JAVis können jederzeit auf die Erfahrung und die Unterstützung des Betriebsrats zählen!
Die JAV, der Betriebsrat und die IG Metall - ein starkes Team!
Die JAV, der Betriebsrat und die IG Metall arbeiten gemeinsam an den verschiedensten Themen. Gemeinsam setzen sie sich ein für:
- ausreichend Ausbildungsplätze
- eine moderne und qualifizierte Ausbildung
- Einkommen zum Auskommen
- Übernahme nach der Ausbildung
- Weiterqualifizierung nach der Ausbildung
"JAV mit Biss - Zukunft mitbestimmen" - 2008 Jugend- und Auszubildendenvertreter werden!!
Letzte Änderung: 14.07.2008